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Wenn das Rechtsgutachten zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ermittlungs- und Strafverfolgungsakten durch Anwendung des Gesetzes von unserer Rechtsanwaltskanzleien beantragt wird, werden die eingereichten Unterlagen geprüft und den Verdächtigen / Verdächtigen oder deren Anwälten zur Aufnahme in die Ermittlungs- oder Strafverfolgungsakte als „wissenschaftliches Gutachten“ übergeben.
Unsere Untersuchung und Beobachtung, die wir unter Verwendung der in den Abschnitten 67/6 und 68/3 des CMK Nr. 5271 enthaltenen Institution des „Sachverständigengutachtens von Sachverständigen“ durchgeführt haben, kann den Ermittlungs- und Justizbehörden bei Bedarf als Beweis vorgelegt werden.
Nach den genannten Bestimmungen des CMK, des Staatsanwalts, des Anwalts, des Anwalts, des Angeklagten oder des Angeklagten,
1) Der Fall bezieht sich auf den Fall oder
2) bei der Erstellung des Gutachtens zu bewerten oder
3) Für das Gutachten,
sie können wissenschaftliche Meinung von ihrem Experten bekommen. Diese Bestimmung ermächtigt das Strafverfahren, das Recht zur Wahl des „Sachverständigen“ für die Parteien auszuüben, und hat diese Angelegenheit akzeptiert und organisiert. In der Tat, nach dem Grundsatzbeschluss des Obersten Strafvollzugsausschusses vom 9.10.2007, 2006 / 7-336, 2007/198,
„Untersuchungen und Strafverfolgungsbehörden zusammengestellt Experten der Parteien mit den Beratungen von besonderer wissenschaftlicher Meinung sie haben Sorge mit ihrem Versuch, in der Erprobungsphase von besonderer wissenschaftlicher Meinung sie Pflege auf eigene Initiative und Bewertung haben besprochen unterscheidet sich nicht von dem Verfahren gefunden unterliegen den gleichen Bestimmungen in der Sitzung für die erste Bereitstellung und lieferte ich eine Person von Zeugen Spezialisten mit der wissenschaftlichen Sicht war offenbar ihre eigene Initiative als nach Ruhe gehalten , düstere Prognose der Meinungen gegenüber zu berichten, sie würden sagen, während der Angeklagte Rat fragen zu diesem Antrag eine angemessene Frist in Bezug zu ermöglichen und 5271 Gesetz Nr 67/6, 68/3, 214/3, 215, sollte auf Paragraph 216 und 217 der Evaluierung, das Recht auf Verteidigung es ist nicht richtig gesehen worden, den Willen zu leugnen, sie einzuschränken und der prozessualen Rechtfertigung für die Entscheidung, sie zu stören, Widerstand zu leisten. “
Unser wissenschaftliches Gutachten wird auf der Grundlage dieser Rechtsgrundlage erstellt und dem Verdächtigen, Beschuldigten oder seinen Anwälten zur Verfügung gestellt.
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